CARdp Kfz-Sachverständigenbüro Platen

Fiktive Abrechnung: Geld auszahlen lassen, ohne zu reparieren

Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie nach einem Unfall gar nicht reparieren lassen müssen, um Anspruch auf den vollen Schadenersatz zu haben. Möglich macht das die sogenannte fiktive Abrechnung.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturbetrag auszahlen – unabhängig davon, ob, wo und wie Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen. Die Umsatzsteuer wird dabei nicht erstattet, da diese nur bei tatsächlich nachgewiesener Reparatur anfällt.

Wann lohnt sich das?

  • Sie möchten die Reparatur in Eigenregie oder günstiger in einer freien Werkstatt durchführen lassen
  • Sie möchten das Fahrzeug in unrepariertem Zustand verkaufen
  • Sie benötigen aktuell keine vollständige Reparatur und möchten flexibel bleiben

Wichtige Grenze: Die 130-Prozent-Grenze

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 Prozent, ist eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis in der Regel nicht mehr möglich – hier greifen andere Berechnungsgrundlagen wie der Totalschaden.

Warum ein Gutachten die Basis bildet

Damit die fiktive Abrechnung korrekt und in voller Höhe erfolgt, benötigen Sie eine belastbare, unabhängige Kalkulation der Reparaturkosten. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht bei höheren Schäden oft nicht aus – ein Sachverständigengutachten dokumentiert den Schaden nachvollziehbar und stellt sicher, dass die Versicherung korrekt reguliert.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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