CARdp Kfz-Sachverständigenbüro Platen

Haftpflichtschaden vs. Kaskoschaden – der Unterschied

Nach einem Unfall taucht schnell die Frage auf, welche Versicherung eigentlich zahlt. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden.

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn eine andere Person den Unfall (mit-)verursacht hat. In diesem Fall reguliert deren Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Sie treten hier als Geschädigte:r auf und haben Anspruch auf vollständigen Ersatz – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachterkosten.

Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben (z. B. Ausparken, Wildunfall, Glasschaden) oder kein Unfallgegner ermittelt werden kann (z. B. Fahrerflucht). Hier greift, sofern vorhanden, Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung:

  • Teilkasko: deckt u. a. Diebstahl, Wildunfälle, Glasbruch, Brand
  • Vollkasko: deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus

Wichtiger Unterschied: Selbstbeteiligung

Bei einem Kaskoschaden zahlen Sie in der Regel eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, bei einem Haftpflichtschaden gegen den Unfallgegner nicht. Außerdem kann ein Kaskoschaden zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts führen.

Warum auch beim Kaskoschaden ein Gutachten sinnvoll ist

Auch wenn die eigene Versicherung zahlt, dokumentiert ein unabhängiges Gutachten den Schaden objektiv und stellt sicher, dass die Regulierung korrekt und vollständig erfolgt – gerade bei größeren Schäden lohnt sich das.

Unser Rat

Sind Sie sich nicht sicher, ob ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden vorliegt, klären wir das gemeinsam mit Ihnen und beauftragen die Begutachtung entsprechend.

Unfall gehabt? Wir sind für Sie da.

Melden Sie Ihren Schaden jetzt oder rufen Sie uns direkt an – wir kümmern uns um den Rest.

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