Haftpflichtschaden vs. Kaskoschaden – der Unterschied
Nach einem Unfall taucht schnell die Frage auf, welche Versicherung eigentlich zahlt. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden.
Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn eine andere Person den Unfall (mit-)verursacht hat. In diesem Fall reguliert deren Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Sie treten hier als Geschädigte:r auf und haben Anspruch auf vollständigen Ersatz – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachterkosten.
Kaskoschaden
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben (z. B. Ausparken, Wildunfall, Glasschaden) oder kein Unfallgegner ermittelt werden kann (z. B. Fahrerflucht). Hier greift, sofern vorhanden, Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung:
- Teilkasko: deckt u. a. Diebstahl, Wildunfälle, Glasbruch, Brand
- Vollkasko: deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus
Wichtiger Unterschied: Selbstbeteiligung
Bei einem Kaskoschaden zahlen Sie in der Regel eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, bei einem Haftpflichtschaden gegen den Unfallgegner nicht. Außerdem kann ein Kaskoschaden zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts führen.
Warum auch beim Kaskoschaden ein Gutachten sinnvoll ist
Auch wenn die eigene Versicherung zahlt, dokumentiert ein unabhängiges Gutachten den Schaden objektiv und stellt sicher, dass die Regulierung korrekt und vollständig erfolgt – gerade bei größeren Schäden lohnt sich das.
Unser Rat
Sind Sie sich nicht sicher, ob ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden vorliegt, klären wir das gemeinsam mit Ihnen und beauftragen die Begutachtung entsprechend.
