Nutzungsausfallentschädigung – Anspruch & Höhe
Während Ihr Fahrzeug repariert wird oder ein Ersatzfahrzeug beschafft wird, können Sie es nicht nutzen. Für diesen Zeitraum haben Sie als unverschuldet Geschädigte:r Anspruch auf Ersatz – entweder als Mietwagen oder als Nutzungsausfallentschädigung in bar.
Mietwagen oder Bargeld?
Sie haben die Wahl: Nehmen Sie während der Ausfallzeit einen Mietwagen in Anspruch, übernimmt die gegnerische Versicherung die angemessenen Mietkosten. Verzichten Sie auf einen Ersatzwagen, steht Ihnen stattdessen eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung zu – meist die wirtschaftlichere Lösung, wenn Sie das Fahrzeug nicht zwingend täglich brauchen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und -alter und wird üblicherweise anhand anerkannter Tabellen (z. B. Sanden/Danner/Küppersbusch) ermittelt. Je nach Klasse liegen die Tagessätze typischerweise zwischen etwa 25 und 100 Euro, bei Premiumfahrzeugen auch höher.
Für welchen Zeitraum?
Erstattet wird die tatsächlich erforderliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer, inklusive einer angemessenen Zeit für Begutachtung, Ersatzteilbeschaffung und Werkstatttermin. Das Gutachten legt die voraussichtliche Reparaturdauer fest – Grundlage für die Berechnung.
Was Sie beachten sollten
- Der Nutzungswille muss vorliegen – ein Fahrzeug, das ohnehin ungenutzt stand, begründet keinen Anspruch
- Sie sollten die Ausfallzeit möglichst gering halten (Schadenminderungspflicht)
- Dokumentieren Sie, dass Sie kein Ersatzfahrzeug genutzt haben
Unser Rat
Im Rahmen der Begutachtung ermitteln wir die voraussichtliche Ausfallzeit und die passende Fahrzeugklasse, damit Sie den Anspruch korrekt und in voller Höhe geltend machen können.
