CARdp Kfz-Sachverständigenbüro Platen

Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Die Sorge, auf den Kosten für ein Gutachten sitzen zu bleiben, hält viele Unfallgeschädigte davon ab, überhaupt einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Zu Unrecht, wie ein Blick auf die Rechtslage zeigt.

Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Versicherung zahlt

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, gehören die Kosten für ein Schadensgutachten zu den erstattungsfähigen Herstellungskosten im Sinne von § 249 BGB. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Gutachterkosten vollständig – Sie gehen finanziell nicht in Vorleistung.

Mitschuld: Kosten werden anteilig übernommen

Trifft Sie eine Teilschuld am Unfall, werden die Gutachterkosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.

Bagatellschäden: Sonderfall

Bei sehr geringen Schäden (üblicherweise unter rund 750 €) kann die Versicherung auf einen Kostenvoranschlag anstelle eines vollständigen Gutachtens verweisen. Ob ein Bagatellschaden vorliegt, lässt sich oft erst nach einer fachlichen Einschätzung sicher beurteilen.

Eigener Fehler: Kaskoversicherung greift

Haben Sie den Unfall selbst verschuldet, greift bei entsprechendem Versicherungsschutz Ihre eigene Kaskoversicherung. Auch hier kann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein, um den Schaden korrekt zu dokumentieren.

Unser Rat

Lassen Sie sich von der Kostenfrage nicht von einer fachgerechten Begutachtung abhalten. In den allermeisten Fällen entstehen Ihnen als unverschuldet Geschädigte keine eigenen Kosten – wir klären das bereits vor der Terminvereinbarung mit Ihnen ab. Wie hoch die Kosten eines Gutachtens grundsätzlich ausfallen, lesen Sie im Beitrag Was kostet ein Kfz-Gutachten wirklich?

Unfall gehabt? Wir sind für Sie da.

Melden Sie Ihren Schaden jetzt oder rufen Sie uns direkt an – wir kümmern uns um den Rest.

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