CARdp Kfz-Sachverständigenbüro Platen

Unverschuldeter Unfall: Diese Rechte haben Sie

Ein Verkehrsunfall passiert meist unerwartet – und wenn Sie keine Schuld daran tragen, haben Sie als Geschädigte oder Geschädigter eine Reihe von Rechten gegenüber der gegnerischen Versicherung. Viele davon sind wenig bekannt, obwohl sie bares Geld wert sein können.

Recht auf einen unabhängigen Gutachter

Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen. Nach ständiger Rechtsprechung haben Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen (mehr dazu: Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?). Die Kosten dafür trägt in aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Recht auf vollständigen Schadenersatz

Neben den reinen Reparaturkosten können je nach Fall weitere Ansprüche bestehen, etwa:

  • Wertminderung, wenn Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur einen geringeren Wiederverkaufswert hat
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Zeit, in der Ihnen Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht
  • Sachverständigenkosten für das unabhängige Gutachten
  • Rechtsanwaltskosten, wenn eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist

Recht auf freie Werkstattwahl

Sie entscheiden selbst, wo Ihr Fahrzeug repariert wird – die Versicherung kann Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben.

Recht auf fiktive Abrechnung

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturbetrag auszahlen und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren.

Was bedeutet das für Sie?

Ein sorgfältig erstelltes, unabhängiges Gutachten ist die Grundlage dafür, dass all diese Ansprüche korrekt beziffert und durchgesetzt werden können. Wir dokumentieren Ihren Schaden vollständig und übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung für Sie.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir zusätzlich die Rücksprache mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Unfall gehabt? Wir sind für Sie da.

Melden Sie Ihren Schaden jetzt oder rufen Sie uns direkt an – wir kümmern uns um den Rest.

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